Das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs – drei relevante Gesetze bei Werbeaussagen           

Unternehmen, die ihre Produkte bewerben möchten, stehen vor vielen Herausforderungen. Nicht nur, dass die Produkte gut in Szene gesetzt werden müssen, es geht auch darum, die geltenden Gesetze zu beachten. Letzteres ist nicht zu unterschätzen, damit es kein „böses Erwachen“ gibt. Das Schreckenswort heißt: Abmahnung. Eine Abmahnung aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) oder des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Sinne eines fairen Wettbewerbs.

Unsere Firma, die Firma Ittermann electronic GmbH, entwickelte, baut und vertreibt u.a. die iWell Systeme. Weil diese Systeme von Menschen für ihre Bedürfnisse genutzt werden können, muss insbesondere das Heilmittelwerbegesetz (das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens) beachtet werden.

Zwei weitere sehr wichtige Gesetze, damit Werbung nicht zu unbeabsichtigten Kollisionen führt, sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Firmen, die sich bei ihren Werbeaussagen auf der sicheren Seite bewegen wollen, müssen also alle drei Gesetze berücksichtigen!

Inhaltsverzeichnis:

Heilmittelwerbegesetz HWG unlauterer Wettbewerb UWG fairer Wettbewerb Gesetz

Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Das Heilmittelwerbegesetz (das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens) definiert verbindliche Regeln für folgende Produkte/Leistungen:

  • Arzneimittel und Medizinprodukte
  • andere Mittel als Arzneimittel und Medizinprodukte oder
  • das Bewerben von Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht, sowie operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.

Hehres Ziel des Heilmittelwerbegesetzes ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie sollen vor falschen Kaufentscheidungen geschützt werden, die durch irreführende Werbung entstehen könnten.

Neben vielen anderen Punkten, die es bei der Werbung o.g. Produkte/Leistungen zu beachten gibt, ist insbesondere auch der folgende wichtig:

Liegt für ein beworbenes Produkt/eine beworbene Leistung kein wissenschaftlicher Nachweis vor, muss in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, dass die behauptete Wirkung wissenschaftlich nicht belegt bzw. umstritten ist. Ein solcher Hinweis muss klar und sachlich formuliert sein und darf nicht zu Missverständnissen führen.

Zuwiderhandlungen gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) können empfindliche Strafen folgen.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Zweck des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ebenfalls der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber nicht nur das. Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein unverfälschter Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit ist, sollen generell alle Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen geschützt werden.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) definiert auch die im Gesetzestext verwendeten Begriffe, um Klarheit herzustellen.

Des Weiteren regelt das UWG, was unter unlauteren Handlungen zu verstehen ist und warum sie unzulässig sind. Im Einzelnen geht es um:

  • das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen (§3)
  • den Mitbewerberschutz (§4)
  • irreführende geschäftliche Handlungen (§5)
  • vergleichende Werbung (§6) und um
  • unzumutbare Belästigung (§7).

Außer diesen allgemeinen Bestimmungen gibt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) noch Auskunft über die Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlungen, über Verfahrens-, Straf- und Bußgeldvorschriften.

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs dient der Eindämmung des Abmahnmissbrauchs.

Es trat am 02.12.2020 in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet Änderungen verschiedener anderer Gesetze, die alle, in irgendeiner Form, von diesem Thema betroffen sind. Hier einige Beispielartikel aus dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs:

  • 1. Artikel: Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • 2. Artikel: Änderung des Unterlassungsklagegesetzes
  • 3. Artikel: Änderung des Gerichtskostengesetzes
  • 4. Artikel: Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Eine wichtige Neuerung, neben anderen für die Praxis sinnvollen Gesetzesänderungen, ist die Verschärfung der Anforderung an die Aktivlegitimation. Abmahnungen dürfen nun nicht mehr von jedem angestoßen werden, der meint gegen ein Unternehmen diesbezüglich vorgehen zu müssen. Es wird ein tatsächliches Konkurrenzverhältnis der beteiligten Unternehmen verlangt. Das schließt das Aussprechen von Abmahnverfahren von solchen Unternehmen aus, die nicht am Markt teilnehmen und nur „abkassieren“ wollen. So werden Selbständige, sowie kleine und mittlere Unternehmen vor den Folgen solcher Abmahnungen geschützt.

Um trotzdem sicher zu gehen, dass ein Konkurrent kein Anlass für eine Abmahnung findet, sollte jedes Unternehmen in der Werbung versuchen, seine Produkte von denen der Konkurrenz eindeutig abzugrenzen.

Erklärung der Firma Ittermann electronic GmbH zu den iWell Systemen im Zusammenhang mit o.g. Gesetzgebung

Die hier unter https://ittermann.de/ vorgestellten iWell Systeme sind keine Medizinprodukte. Die Zweckbestimmung der iWell Systeme sind Anwendungen, die der Unterstützung des allgemeinen Wohlbefindens dienen. Die Zweckbestimmung ist ausdrücklich nicht die medizinische Behandlung von Krankheiten. Wir führen keine Diagnosen, Therapien und Behandlungen im medizinischen Sinne durch. Anwendungen der iWell Systeme können keine ärztliche, psychologische oder physiologische Behandlung ersetzen. Außerdem sollten Anwender der iWell Systeme nicht die Einnahme der verordneten Medikamente eigenmächtig, ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, verändern oder beenden. Wir geben keine Heilversprechen bzw. Erfolgsversprechen ab.

Zweck unsere Werbung ist ausschließlich die Bekanntmachung unseres Unternehmens und die Vermarktung unserer Produkte.

In diesem Zusammenhang möchten wir hier klarstellen, dass die iWell Systeme und ihre iWell Technologie weltweit konkurrenzlos sind. Sie haben nichts mit Magnetfeldtherapie-Geräten zu tun. Magnetfeldtherapien legen den Fokus auf die Wirkung von Magnetfeldern auf den menschlichen Organismus. Die iWell Systeme hingegen fokussieren auf LebensEnergie und Bewusstsein. Funktionstechnisch sind Magnetfeldtherapie-Geräte und die iWell Systeme nicht vergleichbar. Logischerweise ergibt sich daraus auch eine vollkommen andere Werbestrategie für die iWell Systeme.

Wissenschaftliche Nachweise im Sinne der Schulmedizin

Einige Informationen in unseren Beiträgen und die dargestellten Zusammenhänge werden von der etablierten Wissenschaft und der Schulmedizin nicht anerkannt. Begründet wird diese Nichtanerkennung damit, dass wissenschaftliche Nachweise im Sinne der Schulmedizin fehlen.

Das war und ist für uns jedoch kein Hinderungsgrund über Dinge nachzudenken, die die etablierte Wissenschaft nicht befriedigend erklärt. Die Inhalte unserer Beiträge und die iWell Systeme sind das Ergebnis unserer jahrelangen Beobachtungen und Forschungen zum Thema „Wie funktioniert Leben?“. Wir halten unsere Erkenntnisse und unsere iWell Systeme für so interessant, dass wir sie Menschen, die sich darüber informieren wollen, nicht vorenthalten möchten.

Da es bei der Rechtsprechung mitunter eine große Bandbreite gibt, achten wir sehr auf Formulierungen, Aussagen und Hinweise zu unseren Produkten, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Wir haben kein Interesse an Rechtsstreitigkeiten, denn sie binden eine Menge Ressourcen und stören den Geschäftsbetrieb erheblich.

Wir möchten unsere Kunden bestmöglich unterstützen

Aber wir möchten natürlich unsere Kunden, bei Fragen zu den iWell Systemen, bestmöglich unterstützen.
Deshalb halten wir es für sinnvoll, wenn Sie uns direkt kontaktieren. Vorab können Sie sich auch schon einmal ansehen, welche Erfahrungen Anwender uns über unserer Systeme mitteilen. Einige Berichte von Anwendern finden Sie hier: https://ittermann.de/iwell-kommentare/.

Wie versuchen wir, einen Schaden für unsere Kunden zu minimieren?

Technisch lassen wir unsere Geräte in einem EMV Labor, auf die Einhaltung der relevanten Normen, überprüfen. Daher können wir ausschließen, jemanden auf diesem Weg zu schaden.

Um niemanden einen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen, weil der Nutzen bei einigen Anwendern nicht erkennbar, nicht zuzuordnen oder nur gering ist, gewähren wir Ihnen ein Rückgaberecht. Dieses Rückgaberecht beinhaltet die Rückgabe aller bei uns gekauften iWell Systeme, innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf, ohne Angabe von Gründen. Nach Erhalt erstatten wir Ihnen den vollen Kaufpreis, wenn die Ware in einwandfreiem Zustand bei uns eintrifft.

Für die iWell PUR Systeme bieten wir außerdem, alternativ dazu, noch eine 3 monatige Mietoption an und das Ganze zu einem wirklich moderaten Preis. Interessenten haben dann mehr Zeit, um das System in Ruhe zu Hause auszuprobieren. Sollte nach 3 Monaten der Nutzer sein iWell System nicht mehr missen wollen, wird ihm der Mietpreis beim Kauf angerechnet.